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Überwachung von Lebensmittelimporten aus Japan

Radioaktivitätstests für japanische Lebensmittel bis Ende März 2012 verlängert - Alle Direktimporte nach Österreich werden zu 100 Prozent kontrolliert - aktuelle Listen Importkontrolle

Auf europäischer Ebene wurde heute von den EU-Ländern beschlossen, die Kontrollen der Lebensmittelimporte aus Japan auf Radioaktivität zumindest bis 31. März 2012 weiterzuführen. Begründet wird dies damit, dass in bestimmten Regionen Japans die Belastung der Lebensmittel nach wie vor über den zulässigen Grenzwerten liegen kann.

Für Österreich bedeutet dies, dass die bislang erfolgte lückenlose Kontrolle aller Direktimporte aus Japan weiterhin aufrecht erhalten wird.

Rechtliche Maßnahmen

Anlässlich des Unfalls im Kernkraftwerk Fukushima hat die Europäische Kommission eine Verordnung zur Importkontrolle von Lebensmitteln mit Herkunft Japan erlassen (Durchführungsverordnung (EU) Nr. 297/2011 vom 25. März 2011 zum Erlass von Sondervorschriften für die Einfuhr von Lebens- und Futtermitteln, deren Ursprung oder Herkunft Japan ist, nach dem Unfall von Fukushima – „Japan-Verordnung“). Diese Verordnung gilt seit 26. März 2011 und legt fest, dass Lebensmittel aus Japan in die EU nur mit einem Zertifikat der japanischen Behörden eingeführt werden dürfen, das die Unbedenklichkeit der Produkte hinsichtlich Radioaktivität bestätigt.

Daneben müssen auch messtechnische Kontrollen der EU-Behörden durchgeführt werden (je nach Herkunft der Waren mindestens 10 bzw. 20 Prozent). Grenzwerte wurden im Anhang dieser Verordnung erstmals für Produkte aus Japan festgelegt. Diese Grenzwerte wurden von weiten Teilen der EU-Bevölkerung und insbesondere auch von Österreich als unnötig hoch kritisiert. Am 8. April 2011 hat die Kommission eine Überarbeitung der Verordnung mit neuen Grenzwerten vorgelegt, die von den Mitgliedsstaaten mit überwältigender Mehrheit angenommen wurde. Die neuen Werte liegen weit unter den am 25. März 2011 festgelegten. Zudem sind auch Lebensmittel der Küstenregionen Japans (z.B. Fische) von den Vorgaben umfasst. Die Änderungen erfolgten mit der Durchführungsverordnung EU Nr. 351/2011 vom 11. April 2011 und gelten seit 13. April 2011 (Änderung der Japan-Verordnung und Berichtigung der Japan-Verordnung).
Am 23. Mai 2011 wurde die Japan-Verordnung bis 30. September verlängert (Durchführungsverordnung (EU) Nr. 506/2011). Am 7. Juli wurden aufgrund der bisherigen Kontrollergebnisse die Liste der Präfekturen, für welche das strengste Kontrollregime gilt, geringfügig verändert. Eine Provinz kam hinzu, zwei wurden gestrichen. (Durchführungsverordnung (EU) Nr. 657/2011).

Im September wurde die Japan-Verordnung nochmals ohne inhaltliche Änderungen bis 31.12. verlängert (Durchführungsverordnung (EU) Nr. 961/2011); im Dezember mit geringfügigen Änderungen bis 31. März 2012 (Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1371/2011). Die Kontrollvorgaben und Grenzwerte müssen monatlich überprüft werden.

Verstärkte Kontrolle von Fisch

In Österreich werden seit 23.03.2011 auch alle amtlichen Fischproben aus dem Pazifik zusätzlich auf Radioaktivität untersucht. Die Europäische Kommission hat eine entsprechende Empfehlung zur Prüfung von Pazifikfisch(produkten) am 15. April veröffentlicht. Somit erfolgt diese Überprüfung nunmehr auch in anderen Mitgliedsstaaten. Wöchentlich sind die Ergebnisse dieser Überprüfungen an die Europäische Kommission zu melden.

Lückenlose Kontrolle von Lebensmittelimporten aus Japan in Österreich

Das Bundesministerium für Gesundheit hat auf Basis der „Japan-Verordnung“ in Österreich eine lückenlose Kontrolle von Lebensmittelimporten aus Japan veranlasst. Österreich hat zwei zugelassene Grenzeintrittsstellen für Waren aus Drittstaaten (Flughafen Schwechat, Flughafen Linz). Auf der Homepage des BMG werden alle Ergebnisse dieser Importkontrollen veröffentlicht. Die Ergebnisliste wird ständig aktuell gehalten. Gemäß „Japan-Verordnung“ sind alle Mitgliedstaaten aufgerufen, ihre Analyseergebnisse der Japan-Importe auszutauschen, um eine aktuelle Datengrundlage für eventuell erforderliche Änderungen der Einfuhrbedingungen zur Verfügung zu haben.

Kaum Lebensmittel-Importe aus Japan

Österreich importiert aus Japan nur sehr geringe Mengen an Lebensmitteln. Dabei handelt es sich vor allem um Lebensmittel mit einem geringem Pro-Kopf-Verbrauch in Österreich wie beispielsweise spezielle Würzpasten, Nahrungsergänzungsmittel oder Teespezialitäten. Produkte mit höheren Konsummengen, wie etwa Fisch oder Milch, werden aus Japan praktisch nicht importiert.

Information zur Festlegung von Grenzwerten

Grenzwerte sind keine Trennlinie zwischen „schädlich“ und „akzeptabel“. In jeden Grenzwert sind Sicherheitsaufschläge eingerechnet (Sicherheitsfaktor zwischen 10 und 100; Korrekturfaktoren für unpräzise wissenschaftliche Datenlage, für Messungenauigkeiten, für unterschiedliche Empfindlichkeiten in der Bevölkerung etc).

Zum besseren Verständnis der nun aktuellen Grenzwerte für Importe aus Japan hat das Bundesministerium für Gesundheit eine Abschätzung der Strahlendosis durchgeführt, die durch den Konsum von Lebensmitteln entstehen würde, die Radioaktivität in der Höhe der neuen EU-Grenzwerte aufweisen. Dabei wurde der Konsum von 1 kg Lebensmittel im Jahr angenommen. Dies liegt weit über dem wirklichen Konsum von japanischen Lebensmitteln in Österreich. Diese Abschätzung hat ergeben, dass dadurch eine Dosis von maximal 0,05 mSv bewirkt werden kann. Dies ist etwa ein Sechzigstel der natürlichen Strahlenexposition in Österreich, die im Mittel ca. 3 mSv pro Jahr beträgt. (2.02.2012)

Lebensmittel-Kontrolle

Überblick über Importe von Lebensmittel aus Japan und Kontrollen von Fischprodukten aus dem Pazifik: Nach dem Unfall im Kernkraftwerk Fukushima werden alle Direktimporte von japanischen Lebensmitteln nach Österreich zu 100 Prozent kontrolliert. Zudem werden Marktproben von Fischprodukten aus dem pazifischen Raum auf Radioaktivität untersucht und die Kontrollergebnisse veröffentlicht. Die Listen werden laufend aktualisiert.