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.Anerkennung von natürlichem Mineralwasser
Natürliches Mineralwasser ist Wasser, das seinen Ursprung in einem unterirdischen, vor jeder Verunreinigung geschützten Wasservorkommen hat, von ursprünglicher Reinheit ist und durch seinen konstanten Gehalt an Mineralien gekennzeichnet ist. Es darf nur dann unter der Sachbezeichnung "natürliches Mineralwasser" in Verkehr gebracht werden, wenn es amtlich anerkannt wurde. Die Erfüllung der Voraussetzungen der Mineralwasser- und Quellwasserverordnung, BGBl. II Nr. 309/1999, geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 500/2004, werden im Rahmen eines Verfahrens auf Anerkennung geprüft. Gemäß § 13 Mineralwasser- und Quellwasserverordnung ist der Antrag auf Anerkennung eines Wassers als natürliches Mineralwasser unter Anschluss der erforderlichen Angaben und Unterlagen beim Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend einzureichen. Informationen über Inhalt und Umfang der erforderlichen Angaben und Unterlagen sind dem als Download beigefügten Dokument zu entnehmen.
Anforderungen an Unterlagen für die Anerkennung (PDF 78 KB)
Letzte Aktualisierung am: 19.03.2008

