Top:

Zum Inhalt Zum Hauptmenü Zum Servicebereich

 

Inhalt:

Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz - LMSVG

 

Ausschließliche Rechtsverbindlichkeit besitzen die im Bundesgesetzblatt der Republik Österreich kundgemachten Fassungen.

 

Das neue Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz - LMSVG wurde am 20. Jänner 2006 mit BGBl. I Nr. 13/2006 kundgemacht. Eine Änderung erfolgte bereits mit BGBl. I Nr. 151/2005 im Zusammenhang mit dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz - VbVG. Das LMSVG dient nicht nur dazu, den neuen gemeinschaftsrechtlichen Anforderungen Rechnung zu tragen, es wird auch - wie vom Gemeinschaftsrecht vorgegeben - die gesamte Lebensmittelkette einschließlich der Primärproduktion berücksichtigt, d.h. auch die Regelungen zur Fleischuntersuchung ebenso wie die Hygienevorschriften für Lebensmittel und deren Kontrolle.

Das LMSVG regelt die Anforderungen an Lebensmittel, Wasser für den menschlichen Gebrauch, Gebrauchsgegenstände und kosmetische Mittel. Es gilt auf allen Produktions-,  Verarbeitungs- und Vertriebsstufen.

Die Eigenverantwortung des Unternehmers ist bereits in der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 ("General Food Law") als zentrales Element zur Gewährleistung der Sicherheit von Lebensmitteln ausgewiesen und wird nun entsprechend im neuen LMSVG festgeschrieben. Teil dieser Verantwortung ist es auch, bei auftretenden Mängeln eng mit den zuständigen Behörden (Landeshauptmann gemäß § 24 LMSVG) zusammenzuarbeiten. Die unverzügliche Einleitung von Gegenmaßnahmen (z.B. Information der Verbraucher, Rückholung vom Markt) ist ein weiterer wesentlicher Teil dieses neuen Konzepts.

Eine Vielzahl von EG-Verordnungen liegt diesem neuen Gesetz zu Grunde bzw. begleitet dieses. Diese EG-Verordnungen sind im Rechtstext selbst bzw. in der Anlage zum LMSVG angeführt.

 
 
 
 
 
 
 
 
 

Downloads zur Entstehung

 
 
 
 
 
 
 
 
 

Letzte Aktualisierung am: 15.06.2010
 
 
 
 
Unsichtbares Bild, Statistikzähler
Bundesministerium für Gesundheit - Radetzkystraße 2 - 1030 Wien - Tel. +43-1/711 00-0