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Leitlinie: Personalschulung

 

 Die vorliegende Leitlinie wurde von der Codexunterkommission „Lebensmittelaufsicht“ ausgearbeitet und vom Ständigen Hygieneausschuss als Gutachten beschlossen.

Sie ist eine Empfehlung zur praktischen Umsetzung der Personalschulung im Sinne des Abschnittes X des Anhangs Lebensmittelhygieneverordnung, BGBl. II Nr. 31/1998 i.d.g.F.

 

Letzte Aktualisierung am: 14.02.2008
 
 
 
 
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