Top:

Zum Inhalt Zum Hauptmenü Zum Servicebereich

 

Inhalt:

Ermächtigung von Ärzten zur Durchführung von Untersuchungen nach dem Strahlenschutzgesetz

 

Nachstehend finden Sie nach Bundesländern geordnete Listen jener Ärzte und Krankenanstalten, die zur Durchführungen von Untersuchungen beruflich strahlenexponierter Personen gemäß § 35 StrSchG ermächtigt wurden.

Das BMG übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der angeführten Adressdaten. Es ist ferner möglich, dass einzelne Bewilligungsinhaber derartige Untersuchungen derzeit nicht durchführen.

Bewilligungsinhaber werden gebeten, allfällige Änderungen dem BMG, Abt. III/B/5, Radetzkystr. 2, 1030 Wien (Fax: (01) 718 65 95, e-Mail: werner.pilz@bmg.gv.at) schriftlich mitzuteilen.

 
 
 
 
 
 
 
 
 

Letzte Aktualisierung am: 21.05.2010
 
 
 
 
Unsichtbares Bild, Statistikzähler
Bundesministerium für Gesundheit - Radetzkystraße 2 - 1030 Wien - Tel. +43-1/711 00-0