Inhalt:
.Ermächtigung von Ärzten zur Durchführung von Untersuchungen nach dem Strahlenschutzgesetz
Nachstehend finden Sie nach Bundesländern geordnete Listen jener Ärzte und Krankenanstalten, die zur Durchführungen von Untersuchungen beruflich strahlenexponierter Personen gemäß § 35 StrSchG ermächtigt wurden.
Das BMG übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der angeführten Adressdaten. Es ist ferner möglich, dass einzelne Bewilligungsinhaber derartige Untersuchungen derzeit nicht durchführen.
Bewilligungsinhaber werden gebeten, allfällige Änderungen dem BMG, Abt. III/B/5, Radetzkystr. 2, 1030 Wien (Fax: (01) 718 65 95, e-Mail: werner.pilz@bmg.gv.at) schriftlich mitzuteilen.
Burgenland (PDF 67 KB)
Kärnten (PDF 111 KB)
Niederösterreich (PDF 243 KB)
Oberösterreich (PDF 187 KB)
Salzburg (PDF 39 KB)
Steiermark (PDF 184 KB)
Tirol (PDF 113 KB)
Vorarlberg (PDF 31 KB)
Wien (PDF 76 KB)
Letzte Aktualisierung am: 21.05.2010

