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Nichtraucherschutz

 

Tabakrauch enthält mehr als 4000 Chemikalien, darunter viele krebserzeugende und giftige Substanzen. Viele Krankheits- und Todesursachen sind auf die gesundheitsschädigende Wirkung des Tabakrauchs zurückzuführen: Herz-Kreislauferkrankungen, Krebs, chronische Bronchitis und obstruktive Atemwegserkrankungen etc. Schätzungsweise sterben in Österreich etwa 14.000 Personen jährlich an den Folgen des Tabakkonsums. Krankheitsbelastung und vorzeitige tabakbedingte Sterblichkeit verursachen nicht nur Leid für die Betroffenen und ihr persönliches Umfeld, sondern auch hohe betriebs- und volkswirtschaftliche Kosten.

Nichtraucherschutzmaßnahmen in öffentlich zugänglichen Gebäuden und Räumen zählen daher international zu den wichtigen gesundheitspolitischen Maß­nahmen im Rahmen der Tabakpolitik und sind Gegenstand von Empfehlungen und rechtsverbindlichen Vorgaben im internationalen Rahmen und in der EU.

Das Tabakgesetz (siehe Tabakrecht) enthält seit 1995 u.a. auch Bestimmungen zum Schutz vor Passivrauchen, mit der Novelle 2004 wurde der Nichtraucherschutz erweitert und ein weit reichendes Rauchverbot für Räume öffentlicher Orte verankert. Mit der Tabakgesetz-Novelle 2008, BGBl. I Nr. 120/2008,  wurde nunmehr auch die bisher ausgenommen gewesene Gastronomie in den gesetzlichen Nichtraucherschutz mit einbezogen.

Neben den bisher bereits erfassten Räumen öffentlicher Orte sowie Räumen mit bestimmter Zweckbestimmung (Unterrichts- und Fortbildungszwecke, Verhandlungszwecke, schulsportliche Betätigung) fallen nun auch die der Verabreichung von Speisen oder Getränken an Gäste dienenden Räume der Gastronomie den Nichtraucherschutzregelungen unter die Nichtraucherschutzbestimmungen des Tabakgesetzes. Darüber hinaus wurden erstmals Sanktionsmechanismen vorgesehen, die den Raucherverboten und dem Nichtraucherschutz insgesamt künftig mit Nachdruck zum Durchbruch verhelfen sollen.

Die neuen Bestimmungen wurden per 1. Jänner 2009 wirksam, für notwendige bauliche Adaptierungen in Ein-Gastraum-Lokalen gibt es Übergangsregelungen bis Mitte 2010.

Zugleich trat die Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend über die Kennzeichnungspflicht betreffend den Nichtraucherschutz in der Gastronomie (Nichtraucherschutz-Kennzeichnungsverordnung - NKV) in Kraft.

Die Nichtraucherschutzvorschriften sind Gegenstand großen Interesses und zahlreicher Anfragen beim BMG. Wir dürfen Sie daher auf die beiden zwei speziell zu diesem Thema verfassten Informationsblätter hinweisen, die Sie auch als Downloads herunterladen können. Darin ist die nach dem Tabakgesetz geltende, aktuelle Rechtslage zum Thema Nichtraucherschutz ausführlich aufbereitet. Es wurde versucht, die sich in diesem Zusammenhang ergebenden Fragen und Aspekte so umfassend als möglich darzustellen. Das BMG hofft, dass Sie damit rasch die gewünschten Informationen zu Ihren Fragen finden.    

 
 
 
 
 
 
 
 

Letzte Aktualisierung am: 29.06.2010
 
 
 
 
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