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Tabakrecht

 

Das österreichische Tabakgesetz

Der Konsum von Tabak ist in Industrieländern wie Österreich die bedeutendste Ursache vermeidbarer Krankheiten und Todesfälle. Weltweit sterben derzeit nach Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) jährlich über vier Millionen Menschen vorzeitig an den Folgen tabakbedingter Krankheiten. Diese Zahl wird sich innerhalb der nächsten Jahrzehnte auf rund 10 Millionen pro Jahr erhöhen, wenn gegen diese Entwicklung nichts unternommen wird. Der Anteil der Raucherinnen und Raucher in der österreichischen Bevölkerung liegt zwischen 40% und 50%. Schätzungsweise 12.000 bis 14.000 Menschen sterben in Österreich pro Jahr an den Folgen tabakbezogener Erkrankungen. Angesichts dieser enormen Bedrohung ist politisches Handeln, einschließlich entsprechender Initiativen zur Schaffung der gebotenen Maßnahmen auf gesetzlicher Ebene, dringend erforderlich.

Die für Österreich maßgeblichen legislativen Regelungen zum Tabakbereich finden sich im Tabakgesetz und anderen Gesetzen (z.B. Tabakmonopolgesetz, Tabaksteuergesetz etc.) sowie in Bezug habenden Durchführungsverordnungen.

Im Wirkungsbereich des BMGF enthalten das Tabakgesetz sowie die auf Grund des Tabakgesetzes ergangenen Durchführungsverordnungen Regelungen über das Herstellen und das Inverkehrbringen von Tabakerzeugnissen sowie die Werbung und des Sponsoring in Bezug auf Tabakerzeugnisse und den Nichtraucherschutz. Von Relevanz ist ferner die im Jahr 2004 von Österreich ratifizierte WHO-Rahmenkonvention zur Tabakkontrolle.

Nähere Informationen siehe Downloads.

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Letzte Aktualisierung am: 29.06.2010
 
 
 
 
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