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15a B-VG-Vereinbarung über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens 2005 bis 2008

 

In Entsprechung der Einigung im Rahmen der Finanzausgleichsverhandlungen wurde zwischen dem Bund und den Ländern als Vertragsparteien der Text der neuen Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens fixiert.

Bund und Länder verbinden mit dieser für die Jahre 2005 bis 2008 abgeschlossenen Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG die Absicht, auch in Zukunft eine qualitativ hochwertige, effektive und effiziente, allen frei zugängliche und gleichwertige Gesundheitsversorgung in Österreich sicherzustellen und die Finanzierbarkeit des österreichischen Gesundheitswesens unter Berücksichtigung der finanziellen Rahmenbedingungen und möglicher Kosteneinsparungen abzusichern.

 
 

Letzte Aktualisierung am: 22.01.2008
 
 
 
 
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